Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ESF-Richtlinienprogramm zur basalen Sprachförderung (Stand: 01.03.2020)
Zielsetzung der Förderung
Um die Potenziale von Flüchtlingen für den Arbeitsmarkt zu nutzen und einen möglichst frühzeitigen Arbeitsmarktzugang zu gewährleisten, weiteten das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW) und die Regionaldirektion NRW der Bunde-sagentur für Arbeit 2015 das Projekt „Early Intervention – Modellprojekt zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ unter dem Namen „Early Intervention NRW+“ aus. Dieses wurde anschließend in die Integration Points überführt. In den Integration Points finden Geflüchtete Ansprechpartner aus der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und anderen Behörden und Institutionen, wie z.B. Ausländer-behörde, Sozialamt usw. unter einem Dach. Damit ist das ursprüngliche Konzept qualita-tiv weiterentwickelt worden.
Aktuell haben noch immer nicht alle Geflüchteten mit einer individuell guten Bleibeper-spektive Zugang zu den Deutschsprachförderangeboten des Bundes (z.B. Integrations-kurse). Deshalb unterstützt das Land NRW mit Mitteln aus dem Europäischen Sozial-fonds die Arbeitsmarktintegration durch die Förderung von „Basissprachkursen zur Ar-beitsmarktintegration von Flüchtlingen“.
Das Projekt verfolgt den Ansatz, die Lücke der fehlenden Sprachkompetenz bei den Flüchtlingen zu schließen und ermöglicht den Teilnehmenden den Erwerb der Sprach-kompetenz (A1 GER).
Ziel ist, durch die Förderung von „Basissprachkursen zur Arbeits-marktintegration von Flüchtlingen“ den Anschluss an weiterführende berufsbezogene Sprach- und Schulungsangebote (z.B. Förderinstrumente des SGB II und des SGB III) zu erreichen.
Die Antragsstellung kann jederzeit erfolgen und ist nicht an Fristen eines Aufrufes ge-bunden. Die Förderung kann für ein Jahr beantragt werden.
Der Durchführungszeitraum darf maximal ein Jahr umfassen. Zudem ist die Bewilligung der Basissprachkurse auf 8 Kurse pro Antragssteller begrenzt.
Bei realer Ausschöpfung dieses Kontingents können im Einzelfall weitere Kurse gefördert werden, sofern Haus-haltsmittel verfügbar sind.
Informationen zur Förderung
Gefördert werden „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“.
Diese sollen aus 300 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten) pro Kurs bestehen, mit dem Zielniveau A1 GER abschließen.
Zur Durchführung der Kurse kann eine Orientierung an den Standards der Integrationskurse des Bundes (vgl. Rahmencurriculum für Integrati-onskurse auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge) erfolgen.
Am Ende des Kurses ist mindestens ein interner Abschlusstest vorzusehen und den Teilnehmenden, die das derzeitige Zielniveau A1 GER erreicht haben, ein Zeugnis aus-zustellen.
Mit den Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen soll insbesonde-re einer Zielgruppe der Zugang zu Sprachförderung ermöglicht werden, die derzeit kei-nen Zugang zu den Integrationskursen oder anderen Sprachförderangeboten hat.
Die Zuweisung der Teilnehmenden an die Sprachkursträger erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit.
Förderung der Fahrten der Teilnehmenden:
Für Fahrten der Teilnehmenden wird zusätzlich eine Pauschale von 15 € je Teilneh-menden und Monat gewährt.