Kurse

Kategorie

Kurs 176
Integrationskurs- AC Ost

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 162
Integrationskurs- AC Ost

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 162
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 169
Alphabetisierungskurs

Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es, die Teilnehmenden innerhalb von maximal 1300 Unterrichtseinheiten (UE) dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung möglichst nah zu bringen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln. Alphabetisierungskurs Der Alphabetisierungskurs im Überblick Sprachliches Ziel des Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dies kann von primären Analphabeten sowie einem Großteil der funktionalen Analphabeten innerhalb der Förderdauer jedoch nicht erreicht werden. Daher ist als sprachliches Ziel im Rahmen der individuellen Maximalförderung für den großen Teil der Lerner das Sprachniveau A2.2 realistisch. Für einen kleineren Teil der Lerner, vorwiegend primäre Analphabeten, ist das Niveau A2.1 realistisch. Ein Sprachniveau oberhalb von A2.2 kann von lerngewohnten, fortgeschrittenen Teilnehmenden durch Wechsel in einen allgemeinen oder anderen speziellen Integrationskurs erreicht werden.

Kurs 168
Alphabetisierungskurs-Alsdorf-WH

Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es, die Teilnehmenden innerhalb von maximal 1300 Unterrichtseinheiten (UE) dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung möglichst nah zu bringen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln. Alphabetisierungskurs Der Alphabetisierungskurs im Überblick Sprachliches Ziel des Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dies kann von primären Analphabeten sowie einem Großteil der funktionalen Analphabeten innerhalb der Förderdauer jedoch nicht erreicht werden. Daher ist als sprachliches Ziel im Rahmen der individuellen Maximalförderung für den großen Teil der Lerner das Sprachniveau A2.2 realistisch. Für einen kleineren Teil der Lerner, vorwiegend primäre Analphabeten, ist das Niveau A2.1 realistisch. Ein Sprachniveau oberhalb von A2.2 kann von lerngewohnten, fortgeschrittenen Teilnehmenden durch Wechsel in einen allgemeinen oder anderen speziellen Integrationskurs erreicht werden.

Kurs 161 Alphabetisierungskurs

Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es, die Teilnehmenden innerhalb von maximal 1300 Unterrichtseinheiten (UE) dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung möglichst nah zu bringen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln. Alphabetisierungskurs Der Alphabetisierungskurs im Überblick Sprachliches Ziel des Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dies kann von primären Analphabeten sowie einem Großteil der funktionalen Analphabeten innerhalb der Förderdauer jedoch nicht erreicht werden. Daher ist als sprachliches Ziel im Rahmen der individuellen Maximalförderung für den großen Teil der Lerner das Sprachniveau A2.2 realistisch. Für einen kleineren Teil der Lerner, vorwiegend primäre Analphabeten, ist das Niveau A2.1 realistisch. Ein Sprachniveau oberhalb von A2.2 kann von lerngewohnten, fortgeschrittenen Teilnehmenden durch Wechsel in einen allgemeinen oder anderen speziellen Integrationskurs erreicht werden.

Kurs 161
Alphabetisierungskurs

Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es, die Teilnehmenden innerhalb von maximal 1300 Unterrichtseinheiten (UE) dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung möglichst nah zu bringen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln. Alphabetisierungskurs Der Alphabetisierungskurs im Überblick Sprachliches Ziel des Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dies kann von primären Analphabeten sowie einem Großteil der funktionalen Analphabeten innerhalb der Förderdauer jedoch nicht erreicht werden. Daher ist als sprachliches Ziel im Rahmen der individuellen Maximalförderung für den großen Teil der Lerner das Sprachniveau A2.2 realistisch. Für einen kleineren Teil der Lerner, vorwiegend primäre Analphabeten, ist das Niveau A2.1 realistisch. Ein Sprachniveau oberhalb von A2.2 kann von lerngewohnten, fortgeschrittenen Teilnehmenden durch Wechsel in einen allgemeinen oder anderen speziellen Integrationskurs erreicht werden.

Kurs B2-4 Berufssprachkurs

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs 175
Integrationskurs-WH

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 300 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 157 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 157
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs B2
Berufssprachkurs-10

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs B2
Berufssprachkurs-6

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs B1-5 Berufssprachkurs

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs B1
Berufssprachkurs-5

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs 144 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs C1
Berufssprachkurs-8

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs B2
Berufssprachkurs-7

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs B2-3 Berufssprachkurs

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs B2
Berufssprachkurs-9

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs 152 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 151 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 151
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 150
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 150 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 149 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 154 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 148 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 146 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 160 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 160
Integrationskurs-AC Ost

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 158 Alphabetisierungskurs

Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es, die Teilnehmenden innerhalb von maximal 1300 Unterrichtseinheiten (UE) dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung möglichst nah zu bringen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln. Alphabetisierungskurs Der Alphabetisierungskurs im Überblick Sprachliches Ziel des Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dies kann von primären Analphabeten sowie einem Großteil der funktionalen Analphabeten innerhalb der Förderdauer jedoch nicht erreicht werden. Daher ist als sprachliches Ziel im Rahmen der individuellen Maximalförderung für den großen Teil der Lerner das Sprachniveau A2.2 realistisch. Für einen kleineren Teil der Lerner, vorwiegend primäre Analphabeten, ist das Niveau A2.1 realistisch. Ein Sprachniveau oberhalb von A2.2 kann von lerngewohnten, fortgeschrittenen Teilnehmenden durch Wechsel in einen allgemeinen oder anderen speziellen Integrationskurs erreicht werden.

Kurs 158
Alphabetisierungskurs

Aufgabe des Alphabetisierungskurses ist es, die Teilnehmenden innerhalb von maximal 1300 Unterrichtseinheiten (UE) dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung möglichst nah zu bringen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln. Alphabetisierungskurs Der Alphabetisierungskurs im Überblick Sprachliches Ziel des Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dies kann von primären Analphabeten sowie einem Großteil der funktionalen Analphabeten innerhalb der Förderdauer jedoch nicht erreicht werden. Daher ist als sprachliches Ziel im Rahmen der individuellen Maximalförderung für den großen Teil der Lerner das Sprachniveau A2.2 realistisch. Für einen kleineren Teil der Lerner, vorwiegend primäre Analphabeten, ist das Niveau A2.1 realistisch. Ein Sprachniveau oberhalb von A2.2 kann von lerngewohnten, fortgeschrittenen Teilnehmenden durch Wechsel in einen allgemeinen oder anderen speziellen Integrationskurs erreicht werden.

Kurs 177
Integrationskurs-BW

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 166
Integrationskurs-BW

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 155 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 155
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs B2
Berufssprachkurs-4

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs B2-2 Berufssprachkurs

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG in Form verschiedener Berufssprachkurse richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre berufsbezogenen und/oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Kurs 173
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 172
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 171
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 170
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 167
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 165
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 174
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 164
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 163
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 159
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 154 Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

Kurs 154
Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst pro Teilnehmer maximal 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und bildet eine Einheit bestehend aus den Komponenten:

Sprachkurs mit 600 UE
Orientierungskurs mit 100 UE

Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE. Teilnehmer ohne Vorkenntnisse durchlaufen den Sprachkurs in der Regel in vollem Umfang ab dem ersten Kursabschnitt und unter Inanspruchnahme ihres Kontingents von 600 UE. Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse besitzen und dem Ergebnis des Einstufungstests folgend auf fortgeschrittenem Niveau in den Sprachkurs einsteigen, können ihr Kontingent von 600 Unterrichtseinheiten ausschöpfen – sollten sie das Lernziel „ausreichende Sprachkenntnisse“ (B1, vgl. § 3 Abs. 2 IntV) nicht schneller erreichen. Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden

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