Sprachkurse

Sprachkurse

Als anerkannter Träger von Integrationskursen und Berufssprachkursen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) präsentieren wir Ihnen eine vielfältige Palette an Optionen:

Allgemeiner
Integrationskurs

Ziel des Integrationskurses ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit. Weiterhin soll in einer Auseinandersetzung mit der Kultur, der Geschichte, mit den politischen Werten der Verfassung, mit der Rechtsordnung und den politischen Institutionen des demokratischen Rechtsstaates der positive Umgang mit der neuen Lebenswelt gefördert werden.

Gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse des Rechts- und Gesellschaftssystems sind ein unabdingbares Instrument, dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe und Chancengleichheit näher zu kommen. Gute Sprachkenntnisse steigern die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt und sind die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungskarriere. Der Integrationskurs strebt daher ausreichende Sprachkenntnisse an, wie sie mit dem Niveau B1 – der ersten Stufe der selbstständigen Sprachverwendung –auf der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beschrieben sind. Die lebensweltbezogene Sprachvermittlung im Integrationskurs bildet damit eine gute Basis für die weiteren Schritte zur beruflichen Integration.

Weitere Informationen finden Sie im Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs.

Erstattung der Fahrtkosten

Wenn Ihr Wohnort mehr als drei Kilometer vom Kursort entfernt liegt, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten. Sie können den Antrag selbstständig ausfüllen (zum Antrag) oder sich gerne an unsere Verwaltung wenden, die Ihnen gerne weiterhilft. Wir möchten sicherstellen, dass Ihnen keine Hürden im Weg stehen und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Berufssprachkurse
A2-C2

Unsere Berufssprachkurse (BSK) bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und sich erfolgreich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie können zwischen Spezialkursen auf den Niveaus A2 und B1 sowie Basiskursen auf den Niveaus B2, C1 und C2 wählen. Darüber hinaus bieten wir weitere Berufssprachkurse an, in denen Sie Ihre Fachsprachkenntnisse vertiefen können.

Der Berufssprachkurs DeuFöV gemäß §45 des Aufenthaltsgesetzes richtet sich an Migrant*innen, die ihre Sprachkenntnisse gezielt für die berufliche Integration in Deutschland verbessern möchten. Im ISK bieten wir diese vom BAMF geförderten Berufssprachkurse (BSK) auf allen Sprachniveaus an. Nach Absolvierung eines Integrationskurses im Spezialkurs A2 besteht die Möglichkeit, auf höheren Sprachniveaus wie B2, C1 und C2 weiterzuarbeiten.

Unsere Sprachkurse sind speziell konzipiert für Migrant*innen, die ein Sprachzertifikat B1/B2/C1/C2 benötigen, um erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzusteigen oder ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. Der Unterricht umfasst Themen wie Kommunikation am Arbeitsplatz, Jobsuche, Aus- und Weiterbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen.

Erstattung der Fahrtkosten

Wenn Ihr Wohnort mehr als drei Kilometer vom Kursort entfernt liegt, steht Ihnen eine Fahrtkostenerstattung zu. Gerne unterstützt Sie unser Verwaltungsteam bei der reibungslosen Beantragung, um sicherzustellen, dass Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Wir sind hier, um Ihnen den Prozess so angenehm wie möglich zu gestalten.

Alphabetisierungs-
kurse

Den Alphabetisierungskurs können Migranten und Migrantinnen besuchen,
die gemäß § 4 Abs.1 IntV teilnahmeberechtigt sind und bei denen der
Besuch eines allgemeinen Integrationskurses oder eines anderen Integrati-
onskurses für spezielle Zielgruppen auf Grund fehlender oder ungenügend
vorhandener schriftsprachlicher Kompetenzen nicht sinnvoll ist.

Zur angesprochenen Zielgruppe gehören drei Hauptgruppen, die gemeinsam unterrichtet werden:

primäre Analphabeten
funktionale Analphabeten
Zweitschriftlerne

Sprachliches Ziel des Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus
B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Dies kann von primären Analphabeten sowie einem Großteil der funktiona-
len Analphabeten innerhalb der Förderdauer jedoch nicht erreicht werden.
Daher ist als sprachliches Ziel im Rahmen der individuellen Maximalför-
derung für den großen Teil der Lerner das Sprachniveau A2.2 realistisch.
Für einen kleineren Teil der Lerner, vorwiegend primäre Analphabeten,
ist das Niveau A2.1 realistisch.
Ein Sprachniveau oberhalb von A2.2 kann von lerngewohnten, fortge-
schrittenen Teilnehmenden durch Wechsel in einen allgemeinen oder
anderen speziellen Integrationskurs erreicht werden. Die Grundlage für die Umsetzung der Alphabetisierungskurse ist das Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs. Nach 900 Unterrichtseinheiten wird die Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten im Anschluss direkt absolviert. Danach folgt die DTZ-Prüfung und der Orientierungskurs sowie der LID-Test.

Weitere Informationen finden Sie im Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs.

Erstattung der Fahrtkosten

Wenn Ihr Wohnort mehr als drei Kilometer vom Kursort entfernt liegt, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten. Sie können den Antrag selbstständig ausfüllen (zum Antrag) oder sich gerne an unsere Verwaltung wenden, die Ihnen gerne weiterhilft. Wir möchten sicherstellen, dass Ihnen keine Hürden im Weg stehen und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Zweitschriftlerner-
kurse

Zweitschriftlernende im Integrationskurs sind nicht mehr schulpflichtige Personen, die bereits schriftsprachliche Kompetenzen auf der Wort-, Satz- und Textebene in einer Sprache mit einem nicht-lateinischen Schriftsystem entwickelt haben. Aufgrund fehlender Kenntnisse in und mit der lateinischen Schrift kann der Besuch eines allgemeinen bzw. eines anderen
speziellen Integrationskurses zunächst jedoch nicht erfolgen.

Teilnehmende am Zweitschriftlernerkurs nach § 13 IntV weisen folgende
Merkmale auf:

Sie bringen berufliche Abschlüsse und/oder Schulabschlüsse mit mehr-
jähriger Schulausbildung aus ihren Heimatländern mit.

Sie können in mindestens einer Sprache mit nicht-lateinischen Schriftzeichen flüssig lesen und schreiben und sind in dieser so weit alphabetisiert, dass sie in der Lage sind, mit der Schriftlichkeit in allen Lebensbereichen kompetent umzugehen. Somit verfügen Sie mindestens über diejenigen schriftsprachlichen Kompetenzen, die minimal erforderlich sind und als selbstverständlich vorausgesetzt werden, um den jeweiligen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Weitere Informationen finden Sie im Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs für Zweitschriftlernende.

Erstattung der Fahrtkosten

Wenn Ihr Wohnort mehr als drei Kilometer vom Kursort entfernt liegt, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten. Sie können den Antrag selbstständig ausfüllen (zum Antrag) oder sich gerne an unsere Verwaltung wenden, die Ihnen gerne weiterhilft. Wir möchten sicherstellen, dass Ihnen keine Hürden im Weg stehen und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Eltern- und Frauen-
integrationskurse

Der Elternintegrationskurs soll zugewanderten Müttern und Vätern die Möglichkeit geben, das deutsche Bildungssystem und die Bildungseinrichtungen ihrer Kinder kennen zu lernen. Daher wird empfohlen, Elternintegrationskurse in der Nähe der Kindergärten und Schulen anzubieten, idealerweise in deren Räumen. So können die Eltern das Bildungssystem aus erster Hand erleben und die Akteure persönlich kennen lernen. Sie bekommen die Möglichkeit, den Bildungsweg ihrer Kinder aktiv mitzugestalten.

Der Elternintegrationskurs umfasst 1000 Unterrichtsstunden und hat das Ziel, den Teilnehmenden Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau von B1 entsprechend des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands zu vermitteln.

Manche Migrantinnen können aus familiären, kulturellen oder biographischen Gründen nicht am allgemeinen Integrationskurs teilnehmen. Für sie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen bundesweiten Frauenintegrationskurs konzipiert. Der bis zu 1000 Unterrichtsstunden umfassende Frauenintegrationskurs verfolgt das Ziel, den Teilnehmerinnen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 entsprechend des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) sowie Alltagswissen und Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands zu vermitteln. Darüber hinaus werden im Frauenintegrationskurs folgende inhaltliche Schwerpunkte gesetzt:

Erziehung und Ausbildung der Kinder
Besuch von Behörden und Einrichtungen vor Ort, die für die Zielgruppe relevant sind
Auseinandersetzung mit den Geschlechterrollen in Deutschland und den jeweiligen Heimatländern.

Weitere Informationen finden Sie im Konzept für einen bundesweiten Frauen- und Elternintegrationskurs.

Erstattung der Fahrtkosten

Wenn Ihr Wohnort mehr als drei Kilometer vom Kursort entfernt liegt, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten. Sie können den Antrag selbstständig ausfüllen (zum Antrag) oder sich gerne an unsere Verwaltung wenden, die Ihnen gerne weiterhilft. Wir möchten sicherstellen, dass Ihnen keine Hürden im Weg stehen und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Jugendintegrationskurse

Die Integrationskursverordnung (IntV) regelt die Durchführung der Integrationskurse. Sie richtet dabei auch ein Augenmerk auf besondere Zielgruppen, für die spezielle Integrationskurse vorgesehen werden können, wenn „ein besonderer Unterricht oder ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 IntV) ist.

Eine dieser Zielgruppen sind Teilnahmeberechtigte, die der Schulpflicht nicht mehr unterliegen und die „das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“. Für Teilnehmende, die diese Voraussetzungen erfüllen, kann ein Jugendintegrationskurs eingerichtet werden, der „zur Vorbereitung auf den Besuch weiterführender Schulen oder Hochschulen oder auf eine andere Ausbildung“ (§ 13 Abs. 1 S. 3 Ziff. 1 IntV) dient.

Weitere Informationen finden Sie im Konzept für einen bundesweiten Jugendintegrationskurs.

Erstattung der Fahrtkosten

Wenn Ihr Wohnort mehr als drei Kilometer vom Kursort entfernt liegt, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten. Sie können den Antrag selbstständig ausfüllen (zum Antrag) oder sich gerne an unsere Verwaltung wenden, die Ihnen gerne weiterhilft. Wir möchten sicherstellen, dass Ihnen keine Hürden im Weg stehen und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Intensivkurse

Im Intensivkurs können die Teilnehmenden das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens in wesentlich kürzerer Zeit als gewöhnlich erreichen. Auch die Anzahl der Stunden im Orientierungskurs ist geringer.

Der Intensivkurs ist ein spezieller Integrationskurs für schnell lernende Teilnehmende mit hohen Bildungsabschlüssen, die zum Beispiel eine Arbeitsaufnahme anstreben und dafür in kurzer Zeit ausreichende Deutschsprachkenntnisse erwerben möchten.

Durch die Vermittlung von Kenntnissen grundlegender Werte der Gesellschaft sowie der Rechtsordnung, Geschichte und Kultur und der politischen Institutionen in Deutschland soll Zugewanderten das Zurechtfinden in der neuen Gesellschaft erleichtert werden.

Weitere Informationen finden Sie im Konzept für einen bundesweiten Intensivkurs.

Erstattung der Fahrtkosten

Wenn Ihr Wohnort mehr als drei Kilometer vom Kursort entfernt liegt, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten. Sie können den Antrag selbstständig ausfüllen (zum Antrag) oder sich gerne an unsere Verwaltung wenden, die Ihnen gerne weiterhilft. Wir möchten sicherstellen, dass Ihnen keine Hürden im Weg stehen und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Kursanfrage

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