Basissprachkurse (ESF- Europäischer Sozialfonds)

Basissprachkurs A1-GER - 300 UE

Aktuell haben noch immer nicht alle Geflüchteten mit einer individuell guten Bleibeperspektive Zugang zu den Deutschsprachförderangeboten des Bundes (z.B. Integrationskurse). Deshalb unterstützt das Land NRW mit Mitteln aus dem Europäischen Sozial-fonds die Arbeitsmarktintegration durch die Förderung von „Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“. 

Das Projekt verfolgt den Ansatz, die Lücke der fehlenden Sprachkompetenz bei den Flüchtlingen zu schließen und ermöglicht den Teilnehmenden den Erwerb der Sprach-kompetenz (A1 GER). Ziel ist, durch die Förderung von „Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ den Anschluss an weiterführende berufsbezogene Sprach- und Schulungsangebote (z.B. Förderinstrumente des SGB II und des SGB III) zu erreichen. 

Diese sollen aus 300 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten) pro Kurs bestehen, mit dem Zielniveau A1 GER abschließen. Zur Durchführung der Kurse kann eine Orientierung an den Standards der Integrationskurse des Bundes (vgl. Rahmencurriculum für Integrationskurse auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge) erfolgen. Am Ende des Kurses ist mindestens ein interner Abschlusstest vorzusehen und den Teilnehmenden, die das derzeitige Zielniveau A1 GER erreicht haben, ein Zeugnis auszustellen. 

Mit den Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen soll insbesondere einer Zielgruppe der Zugang zu Sprachförderung ermöglicht werden, die derzeit keinen Zugang zu den Integrationskursen oder anderen Sprachförderangeboten hat. Die Zuweisung der Teilnehmenden an die Sprachkursträger erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit. 

Die Zuweisung der Teilnehmenden an die Sprachkursträger erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit.

 

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