Im Anschluss an Ihren Integrationskurs und den berufsbezogenen Sprachkurs bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Prüfungen DTZ und DTB abzulegen. Ebenso können Sie den ‘Leben in Deutschland Test’ (LID) bei uns nach erfolgreichem Kursabschluss absolvieren. Zusätzlich besteht die Option, den Einbürgerungstest bei uns abzulegen. Die Termine hierfür werden regelmäßig veröffentlicht.
Der „Deutsch-Test für Zuwanderer (A2-B1)“ ist die abschließende Sprachprüfung in Integrationskursen. Der DTZ besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme am DTZ erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das ihm im Gesamtergebnis Sprachkenntnisse der Kompetenzstufe B1 oder A2 bescheinigt. Um insgesamt das Sprachniveau B1 bestätigt zu bekommen, müssen Teilnehmer im Prüfungsteil „Sprechen“ sowie in einem der anderen beiden Prüfungsteile „Hören und Lesen“ oder „Schreiben“ das Niveau B1 erreichen.
Die Deutsch-Tests für den Beruf (DTB) stellen die finalen Prüfungen der Spezialberufssprachkurse A2 und B1 sowie der Basisberufssprachkurse B2 und C1 dar. Diese spezifischen Berufssprachkurse sind ein essentieller Bestandteil der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gemäß § 45a des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland. Die Prüfungen folgen einem weitgehend ähnlichen Format. Inhalte, Aufgabenstellungen und Abläufe sind vergleichbar, jedoch stets auf das jeweilige Sprachniveau zugeschnitten.
Der Test „Leben in Deutschland (LiD)“ ist die abschließende Prüfung des Orientierungskurses. Beim Test „Leben in Deutschland“ bekommt jeder Testteilnehmer einen Fragebogen mit insgesamt 33 Fragen. Für die Beantwortung der Fragen hat der Teilnehmende 60 Minuten Zeit.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland mit Hilfe des Tests nachweisen
Wir bieten in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Einbürgerungstest in bestimmten Zeitabständen an. Für weitere Informationen können Sie uns gerne über das Kontaktformular anschreiben.
(1) „Nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetztes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007, müssen Einbürgerungsbewerber über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese sind ab dem 01.09.2008 in der Regel durch einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest nachzuweisen (§10 Abs. 5 StAG).“
Wir sind ein telc-Prüfungszentrum und bieten nach Absprache unterschiedliche telc-Prüfungen an.
Der Akademischer Verein zu Euregio e.V. wurde 1995 als gemeinnützige Einrichtung durch eine Initiative von Studenten und Absolventen der RWTH und der Fachhochschule Aachen ins Leben gerufen.